Krankenversicherung
Dieser Personenkreis benötigt einen Versicherungsschutz,
der die finanziellen Folgen von Krankheiten, aber auch Leistungen
für zahnärztliche Behandlung, Hilfsmittel und dergleichen
deckt. Versicherungsbedarf besteht ferner für die Deckung
des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit infolge von
Krankheit oder für die Deckung zusätzlicher Kosten
eines Krankenhausaufenthaltes (z.B. Vertretung) und für
das Pflegefallrisiko (SGB V §§6 und §§7).
Angestellt und Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt
oberhalb der Jahresentgeltgrenze;
Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige
(Selbständige);
Beamte (auch in Ausbildung und im Ruhestand)1);
-
Freiberuflich Tätige, z.B. niedergelassene
Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater,
Ärzte, selbständige Apotheker, selbständige
Personen mit geringfügiger Beschäftigung
1)Beamte erhalten eine Beihilfe ihres
Dienstherrn zu den entstandenen Kosten der Krankheit usw.. Dieser
Personenkreis benötigt einen Versicherungsschutz, der die
verbleibende Differenz an den Krankheitskosten und Pflegekosten
deckt.
Fortfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert waren, gilt eine Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 € im Monat (49.950 € jährlich).
Die Beitragsbemessungsgrenze - also bis zu der Beitrag gezahlt wird - liegt bei jährlich 45.000 EUR (mtl. 3.750,00 EUR).
Die Berechnungsgrundlage - 75% der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung für das Kalenderjahr - kann nicht mehr 100% angewendet werden, siehe Tabelle.
| 2010: |
| |
West |
Ost |
gesetzliche
Rentenversicherung: |
5.500 € |
4.650 € |
| gesetzliche Krankenversicherung: |
3.750 € |
3.750 € |
| Versicherungspflichtgrenze 4.162,50 € |
| SGB
V §6 (4) Befreiungsgrenze |
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten,
endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres,
in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das
Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende
Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Bei rückwirkender
Erhöhung des Entgelts endet die Versicherungspflicht mit
Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte
Entgelt entstanden ist.
|
Krankenzusatzversicherung
Für folgende Personengruppen besteht Versicherungspflicht:
Für diesen Personenkreis bietet die PKV ergänzende
Versicherungsschutzangebote.
-
Landwirte, Künstler und Publizisten,
Studenten, Rentner, Behinderte und Rehabilitanten. Versicherungspflicht
besteht für diese Personen in der GKV, soweit sie nicht
aufgrund besonderer Regelungen befreit werden können
oder die Versicherungspflicht anderweitig erfüllt ist.
Jahresarbeitsentgelt
Die folgende Tabelle zeigt, welche Bezüge
bei der Berechnung des Jahresarbeitsengelts, das für den
Fortfall der Versicherungspflicht maßgebend ist, berücksichtigt
bzw. nicht berücksichtigt werden:
| Arbeitsentgelt |
Jahres-
arbeitsentgelt |
| ja |
nein |
| lfd. Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt) |
X |
|
| regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) |
X |
|
| Familienzuschläge (z. B. Verheirateten- und Kindergeldzuschläge) |
|
X |
Überstunden pauschal |
X |
|
| Überstunden tatsächlich |
|
X |
| Sachbezüge |
X |
|
| vermögenswirksame Leistungen |
X |
|
| pauschal besteuerte Bezüge (Direktversicherungen,
Zuschüsse zu Betriebsveranstaltungen usw.) |
|
X |
| Zweitbeschäftigungen (versicherungspflichtig) |
X |
|
|