Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Die Invaliditätsleistung ist die bedeutendste Leistungsart im Rahmen einer Unfallversicherung. Sie kann für sich alleine versichert werden, alle anderen Leistungsarten jedoch nur in Verbindung mit ihr. Sie soll mindestens das Doppelte der vereinbarten Leistung für den Todesfall betragen... >>> weiter
Als Einzel-Unfallversicherung bezeichnet man die Versicherungsform, bei der der Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche einer einzelnen Person zugeschnitten wird. Der Tarif für die Einzel-Unfallversicherung ist erstens nach den zwei Gefahrengruppen und zweitens nach den angebotenen Versicherungsleistungen eingeteilt... >>> weiter
Unfälle können jedem jederzeit passieren. Ganz plötzlich und ungewollt – im Straßenverkehr, im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport. Und nichts ist schlimmer, als wenn zu allem Unglück auch noch finanzielle Sorgen kommen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt jedoch nur am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und vom Arbeitsplatz nach Hause. Um ganz sicher zu gehen, brauchen Sie darum den zusätzlichen Schutz einer privaten Versicherung. Zumal die meisten Unfälle in der Freizeit passieren... >>> weiter
Gestaltung ist durch Gesetz oder Verordnung geregelt; keine Gestaltungsmöglichkeit... >>> weiter
Die private Unfallversicherung kann als Einzel- oder Gruppen-Unfallversicherung vereinbart werden und beruht ausnahmslos auf einem privatrechtlichen Vertrag. Rechtsgrundlage sind vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen... >>> weiter