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Versicherungsformen

Arten der Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine dauerhafte...... >>> weiter


Versicherungsformen

Einzel-Unfallversicherung

Als Einzel-Unfallversicherung bezeichnet man die Versicherungsform, bei der der Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche einer einzelnen Person zugeschnitten wird. Der Tarif für die Einzel-Unfallversicherung ist erstens nach den zwei Gefahrengruppen und zweitens nach den angebotenen Versicherungsleistungen eingeteilt.

Zusätzlich kann die Familienvorsorge vereinbart werden, wonach bei Heirat des VN der Ehepartner drei Monate lang beitragsfrei mit den im Versicherungsschein genannten Summen mitversichert ist. Die beitragsfreie Versicherung verlängert sich um drei weitere Monate, wenn der Ehegatte innerhalb der ersten drei Monate in den Vertrag eingeschlossen wird.

Standard-Unfallversicherung

Im Gegensatz zur Einzel-Unfallversicherung sind feste Summenkombinationen im Zusammenhang mit den Leistungsarten (Pakete) und feste Beiträge vorgesehen, um den Vertragsabschluß zu vereinfachen. In der Regel wird ein Einheitsbeitrag erhoben und keine Unterteilung in Gefahrengruppen vorgenommen.

Kinder-Unfallversicherung

Eine Kinder-Unfallversicherung kann für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, bei manchen VR bis zum 16. Lebensjahr, nach einem entsprechenden Tarif abgeschlossen werden. VN ist gewöhnlich ein Elternteil.

Die VR bieten Standardkombinationen an, wobei die VS für den Todesfall auf 5.000 € festgesetzt ist. Die Kinder-Unfallversicherung kann aber auch als Einzel-Unfallversicherung vereinbart werden.

Beispiel für eine Kinder-Unfallversicherung:
Invaliditätskapital (mit Mehrleistung) 90.000 €
Todesfall-Kapital 5.000 €
Krankenhaus-Tagegeld 25 €
Genesungsgeld 25 €

Familien-Unfallversicherung

In der Familien-Unfallversicherung werden die Familienmitglieder in einem Versicherungsschein versichert. Üblicherweise sehen die Tarife feste Summenkombinationen mit einem einheitlichen Beitrag jeweils für Partner und Partnerin, Einzelpersonen und Kinder vor, die dann zur Familien-Unfallversicherung zusammengestellt werden

Beispiel:
Ehepaar mit einem Kind
  Invaliditätskapital Todesfallkapital Krankenhaustagegeld Genesungsgeld
Partner und Partnerin je 150.000 € 14.000 € 40 € 40 €
Kind 150.000 € 5.000 € 30 € 30 €

Senioren-Unfallversicherung

Diese für Personen ab Alter 66 angebotene Versicherungsform bietet ebenfalls feste Summenkombinationen und Beiträge für Partner und Partnerin oder Einzelpersonen.

Beispiel:
Partner und Partnerin
(Höchstversicherungssummen nach dem Tarif eines Versicherers)
Invaliditätskapital je 60.000 €
Todesfall-Kapital je 5.000 €
Krankenhaus-Tagegeld
mit Genesungsgeld
je 15 €

Das Höchsteintrittsalter beträgt 74 Jahre. Über das 75. Lebensjahr hinaus kann die Versicherung zu den vereinbarten Beiträgen und Bedingungen nicht fortgeführt werde.

Unfallversicherung mit Prämienrückerstattung (UPR)

Bei dieser Versicherungsform werden die eingezahlten Beiträge (Prämien), jedoch ohne die Ratenzuschläge bei unterjähriger Zahlung und ohne Versicherungssteuer, zurückerstattet, gleichgültig, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht.

Folgende Vereinbarungen zur Prämienrückerstattung können unterschieden werden:

  • Prämienrückerstattung nur bei Tod,
  • Prämienrückerstattung bei Tod, spätestens nach Ablauf einer vereinbarten Dauer,
  • Prämienrückerstattung bei Tod, spätestens nach Vollendung des 65., 60. oder 55. Lebensjahres.

Die Prämie wird zunächst auf der Grundlage einer Einzel-Unfallversicherung berechnet und dann mit einem Faktor vervielfacht, der sich nach dem Alter des Versicherten und der vorgesehenen Vertragsdauer bestimmt.

Der Anspruch auf Prämienrückgewähr kann in eine prämienfreie Kapitalversicherung umgewandelt und auch beliehen werden. Die Versicherungsform ist ferner mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Ein Vergleich mit der Kapital-Lebensversicherung, die eine Verbindung aus Versicherungs- und Sparvorgang darstellt, liegt nahe.

Das VAG sieht vor, dass für den Betrieb der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ein Verantwortlicher Aktuar zu bestellen ist, der die im VAG vorgesehenen Aufgaben eines Aktuars für diese Versicherungsform wahrzunehmen hat.

Gruppen-Unfallversicherung

Gruppenverträge sind Verträge, in denen durch einen VN und einen Versicherungsschein mehrere Personen versichert sind. Rechtsgrundlage des Vertrages sind die AUB 94 und die Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung.

Ein Gruppenvertrag kann abgeschlossen werden

  • mit einem Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer, entweder für Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes oder nur für Berufsunfälle mit oder ohne Einschluss des Wegeunfalles oder nur für außerberufliche Unfälle,
  • mit einem Verein zugunsten seiner Mitglieder gegen die aus der Vereinszugehörigkeit erwachsenden Unfallgefahren,
  • zur Deckung einer vorübergehenden Gefahr (Sportveranstaltung, Ausstellung usw.),
  • mit Firmen, Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften zugunsten einer Mehrheit von Personen gegen diejenigen Unfallgefahren, die diesen Personen aus einer Tätigkeit für den VN erwachsen können (z.B. ehrenamtliche Prüfer bei der IHK, Aufsichtsratsmitglieder).

Man unterscheidet:

Gruppen-Unfallversicherung ohne Namensangabe

Die zu versichernden Personen sind so zu bezeichnen, dass ein Zweifel über die Zugehörigkeit zu dem versicherten Personenkreis nicht entstehen kann.

Der VN leistet zunächst eine Prämienvorauszahlung für die laufende Versicherungsperiode. Nach Aufforderung durch den VR ist die Höchstzahl der in jedem Monat versichert gewesenen Personen bekannt zu geben. Der VR erstellt dann die endgültige Prämienabrechnung. Zuwenig gezahlte Prämien sind nachzuentrichten, zuviel gezahlte Prämien werden erstattet.

Gruppen-Unfallversicherung mit Namensangabe

Ausscheidende Personen sind abzumelden, neu hinzukommende anzumelden. Bisher nicht versicherte Personen können angemeldet werden, wenn Beruf oder Beschäftigung die gleichen sind wie die bereits versicherten Personen. Sie gelten von der Absendung der Anmeldung an als versichert.

Die Versicherung von Personen mit anderen Berufen oder anderer Beschäftigung bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Beiträge (Prämien) zur Gruppenversicherung sind im Vergleich zur Einzel-Unfallversicherung günstiger, da Betriebskosten eingespart werden können.

Der Gruppen-Vertrag endet, wenn der Betrieb oder die Vereinigung aufgelöst wird. Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt nach Maßgabe der Zusatzbedingungen. Der Gruppen-Vertrag kann auch in Form der Unfallversicherung mit Prämienrückgewährung gestaltet sein.

Dynamische Unfallversicherung

Damit die Unfallversicherung der allgemeinen Einkommenssteigerung, die ein zunehmendes Anspruchsniveau und damit eine Veränderung des Vorsorgebedarfs bewirkt, stets angepasst ist, kann eine regelmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie vereinbart werden.

Man unterscheidet drei Anpassungsmodelle:

  1. Erhöhung der Versicherungssummen um den prozentualen Steigerungssatz, um den der Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten steigt,
  2. Erhöhung der Versicherungssummen um einen gleich bleibenden Prozentsatz der Grundsummen,
  3. Erhöhung der erreichten Versicherungssummen um einen gleich bleibenden Prozentsatz.

VR und VN können die nächstfällige oder alle weiteren Erhöhungen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres widerrufen. Der VR ist durch sein Widerrufsrecht davor geschützt, dass die Versicherungssummen über seine Kapazität (Zahlungsfähigkeit) hinauswachsen können.

Sonstige Versicherungsformen


Freizeit-Unfallversicherung

Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird von dem Prinzip des umfassenden Schutzes rund um die Uhr und auf der ganzen Erde insoweit abgewichen, als die Versicherung nur Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte umfasst. Man spricht daher auch von einer Ausschnittsversicherung.

Strahlen-Unfallversicherung

Auch die Strahlen-Unfallversicherung ist eine Ausschnittsversicherung, da sie einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Unfallwagnis deckt, der nach den AUB 94 nicht versichert ist, nämlich die Strahleneinwirkung von außen und die Inkorporation (Aufnahme) strahlender Stoffe. Die Versicherung ist für solche Personen gedacht, die beruflich mit strahlenerzeugenden Geräten oder Stoffen in Berührung kommen.

Luftfahrt-Unfallversicherung

Die AUB 94 schließen bestimmte Unfälle des versicherten im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen vom Versicherungsschutz aus. Diese Unfälle sind Gegenstand der Luftfahrt-Unfallversicherung.

Folgende Versicherungsarten können unterschieden werden:

Namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung

Diese Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Unfälle des Versicherten als Luftfahrzeugführer oder Begleiter.

Sitzplatzversicherung sowie obligatorische Passagier-Unfallversicherung (OPUV)

Gemäß § 50 Luftverkehrsgesetz sind Fluggäste von Luftfahrtunternehmen gegen Unfälle versichert. Die aus der obligatorischen Passagier-Unfallversicherung berechtigten Personen können ihre Ansprüche selbständig geltend machen.

Spezialversicherungen für Flugzeugpersonal, Fallschirmspringer, Drachenflieger, Segelflieger usw.

Wegen des erhöhten Risikos werden diese Versicherungen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Luftpool, die eine Rückversicherungsgemeinschaft darstellt, betrieben. Erwähnt sei noch die Boden-Unfallversicherung für Zuschauer.


Entstehung und Bedeutung der Unfallversicherung

Unfälle können jedem jederzeit passieren. Ganz plötzlich und ungewollt – im Straßenverkehr, im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport. Und nichts ist schlimmer, als wenn... >>> weiter

Vergleich GUV und PUV

Gestaltung ist durch Gesetz oder Verordnung geregelt; keine Gestaltungsmöglichkeit... >>> weiter

Rechtsquellen zur Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung kann als Einzel- oder Gruppen-Unfallversicherung vereinbart werden und beruht ausnahmslos auf einem privatrechtlichen Vertrag... >>> weiter

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